Die wichtigsten Handelsabkommen im Überblick
Energiecharta-Vertrag ECT: Der Klimakiller-Pakt
Der Energiecharta-Vertrag ist ein multilaterales Handelsabkommen – international wird es als Energy Charter Treaty bezeichnet, kurz ECT. Ursprünglich sollte der 30 Jahre alte Pakt Investitionen in Staaten ohne funktionierende Rechtssysteme absichern und vor willkürlichen Enteignungen schützen.
Der Energiecharta-Vertrag gibt ausländischen Energiekonzernen umfassende Sonderklagerechte gegen Staaten. Zum Beispiel, wenn demokratisch beschlossene Gesetze ihre Gewinnerwartungen schmälern. Diese Klagen werden nicht vor ordentlichen Gerichten verhandelt, sondern vor geheim tagenden Schiedsgerichten.
Der Energiecharta-Vertrag dient Energiekonzernen damit heute vor allem als Instrument, um ambitionierte Klimaschutzpolitik zu bremsen und um finanziellen Ausgleich für Fehlinvestitionen zu erstreiten. 54 Länder sind derzeit Mitglieder des Pakts – von Europa über Zentralasien bis Japan.
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CETA: TTIP als Vorbild
CETA („Comprehensive Economic and Trade Agreement“) ist ein Handels- und Investitionsabkommen der EU mit Kanada nach dem Vorbild von TTIP. CETA ist in der Tat „umfassend“. Denn nicht nur Zölle sollen abgebaut werden – auch Regeln, die vermeintlich dem Handel im Weg stehen.
CETA ist bereits 2017 in Kraft getreten – allerdings nur teilweise und vorläufig. Bei CETA müssen alle EU-Staaten einzeln das Handelsabkommen ratifizieren. Noch nicht alle haben das getan. Auch Deutschland hat CETA noch nicht ratifiziert.
Genau wie TTIP soll CETA sogenannte Investorenklagen erlauben: Vor einem speziellen Schiedsgericht, dem Investment Court System (ICS), dürften ausländische Investoren gegen Staaten klagen – und wir Steuerzahler*innen müssten gegebenenfalls teure Entschädigungen zahlen. Dieser Teil von CETA ist noch nicht in Kraft.
125.000 Menschen haben gemeinsam mit Campact, Mehr Demokratie und foodwatch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen CETA geklagt. Das Verfahren läuft noch.
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EU-Mercosur: Bedrohung für den Amazonas
Das EU-Mercosur-Abkommen ist ein Handelsabkommen zwischen der EU und Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay. Die EU-Kommission will mit dem Abkommen die Einfuhr von Rindfleisch, Soja und Zucker aus Südamerika erhöhen. Die Bäuerinnen und Bauern in der EU hätten keine Chance, gegen die günstigen Produkte zu konkurrieren.
Schon jetzt verbrennen Agrarkonzerne viele Quadratkilometer Regenwald, um Platz für Weide- und Anbauflächen zu schaffen. Eine Ausweitung der Fleischproduktion würde dazu führen, dass noch mehr abgeholzt und und Treibhausgase in die Luft geblasen werden.
Das Mercosur-Abkommen wurde fast 20 Jahre verhandelt. Im Juni 2019 wurde eine Einigung erzielt. Das Abkommen ist aber noch nicht ratifiziert.
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TiSA: Liberalisierung wird zementiert
TiSA steht für „Trade in Services Agreement“, also Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen. TiSA wird zwischen der EU und 22 weiteren Staaten verhandelt, darunter die USA, Australien, Kanada und die Türkei. Zusammen machen alle verhandelnden Staaten knapp 70 Prozent des globalen Handels mit Dienstleistungen aus. Seit der Wahl Donald Trumps zum US-Präsidenten ruhen die Verhandlungen.
TiSA enthält eine “Stillstandsklausel”, die den aktuellen Stand der Liberalisierung von Dienstleistungen in jedem Land zementiert. Alle aktuellen und zukünftigen Maßnahmen zur Liberalisierung von Dienstleistungen würden unumkehrbar gemacht.
Auch der Datenschutz würde mit TiSA ausgehöhlt werden. Konzerne wie Amazon, Facebook und Google könnten Nutzerdaten in Länder übermitteln, in denen geringere Datenschutzstandards gelten und sie dort für ihre eigenen Profite nutzen.
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JEFTA: Der “Käse-gegen-Autos”-Deal
JEFTA, das Handelsabkommen zwischen Japan und der EU, ist 2019 trotz großer Proteste in Kraft getreten. Mit dem Abkommen darf die EU mehr Fleisch, Wein und Käse nach Japan exportieren. Dafür wurden deutsche Einfuhrzölle für japanische Kraftfahrzeuge gesenkt.
JEFTA birgt, trotz verschiedener Schutzklauseln, zahlreiche Risiken für die Daseinsvorsorge. Das zeigt eine Studie, die von Campact in Auftrag gegeben wurde. Steigende Trinkwasserpreise für schlechteres Wasser, die Zerstörung der Umwelt durch Gasbohrungen und Datenspeicherung im großen Stil sind nur einige Szenarien.
JEFTA enthält keine Regelungen zu Schiedsgerichten oder Investitionsschutz. Beides wurde in ein separates Abkommen verlagert. JEFTA musste deshalb nicht von den Mitgliedsländern verabschiedet werden, sondern nur vom EU-Parlament.
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