Investor State Dispute Settlement (ISDS) ist das Investor-Streitschlichtungs-Verfahren, bei dem drei Anwälte zusammenkommen. Der Konzern und der Staat suchen sich je eine/n Jurist/in aus. Die dritte Anwältin oder der dritte Anwalt wird von den Parteien gemeinsam ausgesucht. Er oder sie übernimmt die Funktion des Schiedsrichters. Die Auswahlverfahren finden im Geheimen statt. Die Ergebnisse des Verfahrens müssen nicht veröffentlicht werden. Eine Möglichkeit, das Urteil anzufechten, gibt es nicht.
Das Investment Court System (ICS) sieht aus wie ein Gericht, erfüllt die Anforderungen aber nur bedingt. Beim ICS entscheiden Expert/innen, die pro Fall bezahlt werden. Da nur Konzerne Klagen einreichen können, ist die Gefahr der Parteilichkeit sehr groß. Verliert der Staat, zahlen die Bürger/innen mit ihren Steuergeldern.